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Kündigung wegen Läster-SMS "Sorry Chef, das war ganz anders gemeint"

Eine Sekretärin bezeichnet ihren Chef in einer SMS als Arschloch - und schickt die Nachricht aus Versehen an ihn selbst. Grund für eine fristlose Kündigung? Ein australisches Arbeitsgericht findet: ja.
Dumm gelaufen: Wer per SMS lästert, sollte vor dem Absenden den Empfänger prüfen

Dumm gelaufen: Wer per SMS lästert, sollte vor dem Absenden den Empfänger prüfen

Foto: Jan-Philipp Strobel/ dpa

Die SMS war für den Freund ihrer Tochter gedacht, als Warnung vor seinem ersten Einsatz als Klempner in ihrer Firma: "Unser Chef ist ein totales Arschloch, das wissen wir schon, also versuch bitte, es ihm nicht zu sagen, egal, wie sehr du das Bedürfnis verspürst." Erst als Louise N. die Nachricht abgeschickt hatte, sah sie, wen sie als Empfänger ausgewählt hatte: ihren Chef.

Laut australischen Medien schickte die Sekretärin aus Perth sofort eine zweite SMS hinterher: "Rob, bitte lösch' die Nachricht ohne sie zu lesen. Es tut mir so, so, so leid."

In einer dritten Nachricht schrieb sie: "Rob, ich muss das erklären, damit du das nicht falsch verstehst. Rob, so denke ich nicht. Mein Humor geht manchmal mit mir durch."

Doch diese und weitere Nachrichten konnten Rob G. nicht besänftigen: Er kündigte seiner Sekretärin wegen "groben Fehlverhaltens".

Louise N. zog daraufhin vors Arbeitsgericht. Es habe sich um eine "scherzhafte Beleidigung" gehandelt, die der Chef nie hätte lesen sollen. Man müsse die Nachricht im Kontext ihres Dialogs mit dem Freund ihrer Tochter sehen. Sie habe Rob G. nicht persönlich angreifen wollen.

Das Gericht wies ihr Anliegen ab. Bei der SMS handele es sich nicht um eine "scherzhafte Beleidigung", sondern um eine verletzende Wertung ihres Chefs.

vet/dpa