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Arbeitsrecht Was Ihr Chef darf - und was nicht

Kann Ihr Arbeitgeber Sie zwingen, pro Woche 50 Stunden zu arbeiten? Oder Ihren Jahresurlaub als Ein-Wochen-Häppchen zu nehmen? Diese Fragen gehören zu den Klassikern des Arbeitsrechts. Hier sind die Antworten.
Armdrücken: Gut zu wissen, wann ein Konflikt mit dem Chef zu gewinnen ist

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Foto: Corbis
KarriereSPIEGEL-Klassiker

Manche Dinge ändern sich (fast) nie: Wie man eine interessante Bewerbung schreibt. Wie man im Vorstellungsgespräch einen guten Eindruck hinterlässt. Die besten zeitlosen Artikel aus dem KarriereSPIEGEL präsentieren wir Ihnen in loser Folge.

Manche Fragen stellen sich einfach immer wieder, wenn es um Arbeitsrecht geht. Karriereberater Martin Wehrle hat die 20 wichtigsten aus seiner Beratungspraxis zusammengestellt, klärt Sie über Ihre Rechte auf und gibt Tipps zur Umsetzung. Bitte beachten Sie, dass es Abweichungen gibt in Einzelfällen; für leitende Angestellte beispielsweise gelten andere Regelungen, weil sie nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Individuelle Fragen sollten Sie mit einem Fachanwalt klären.

1. Wie lange muss ich pro Tag höchstens arbeiten?
Acht Stunden sind der Richtwert, zehn Stunden das Maximum. Pro Woche dürfen höchstens 48 Stunden anfallen, im Halbjahresschnitt maximal acht Stunden pro Tag.
Tipp: Registrieren Sie Ihre Arbeitszeiten und weisen Sie Ihren Chef schriftlich darauf hin, wenn der gesetzliche Rahmen gesprengt wird.

2. Kann die Firma Überstunden anordnen?
Nur im Notfall und wenn Sie sich darauf einstellen können. Ansonsten gilt Ihre vertragliche Arbeitszeit.
Tipp: Lehnen Sie kurzfristige Überstunden ab oder berechnen Sie der Firma alle Kosten, die Ihnen entstehen - zum Beispiel für verfallene Theaterkarten. Das diszipliniert.

3. Muss ich unbezahlte Überstunden leisten?
Nein. Wenn Ihr Vertrag eine 38-Stunden-Woche vorsieht, sind Arbeitszeiten darüber hinaus zu vergüten oder auszugleichen.
Tipp: Ziehen Sie den Freizeitausgleich der Vergütung vor. Das dient Ihrer Erholung und erhöht den Druck auf die Firma, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

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4. Wer dokumentiert meine Überstunden?
Dazu ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet. Die Daten muss er zwei Jahre aufbewahren. Ebenso muss er kontrollieren, dass Sie Ihre Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.
Tipp: Führen Sie eigene Aufzeichnungen, um nicht auf die Lauterkeit der Firma angewiesen zu sein. Im Zweifel sollten Sie Ihre Notizen vom Chef gegenzeichnen lassen!

5. Wenn ich sehr spät Feierabend mache - muss ich dann am nächsten Morgen wieder pünktlich bei der Arbeit sein?
Nein, Ihnen steht eine Ruhezeit von elf Stunden zu, zwischen Arbeitsende und -beginn. Wer um 23.00 Uhr Feierabend macht, darf erst um 10.00 Uhr wieder anfangen.
Tipp: Kündigen Sie Ihrem Chef bei spätem Feierabend per Mail an, ab wann Sie am nächsten Tag wieder in der Firma sind - mit Hinweis auf Ihre Ruhezeit.

6. Habe ich ein Recht auf Pausen?
Ja. Wer länger als sechs Stunden arbeitet, darf mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab neun Stunden sind es 45 Minuten.
Tipp: Zwingen Sie sich, diese Pausen zu nehmen, gerade bei hohem Arbeitsdruck. Verlassen Sie dazu die Firma, wenn möglich auch das Firmengelände.

7. Kann die Firma mich zwingen, ohne Unterbrechung am Bildschirm zu arbeiten?
Nein, Ihnen stehen Bildschirmpausen zu, die nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden dürfen, etwa fünf bis zehn Minuten pro Stunde. Falls möglich, müssen Sie in dieser Zeit andere Arbeit erledigen.
Tipp: Nutzen Sie moderne Medien, etwa Mail oder SMS, um sich regelmäßig an die Bildschirmpausen erinnern zu lassen. Und halten Sie diese Pausen ein. Ohne Ausnahme.

8. Muss ich in meiner Freizeit dienstliche Mails abrufen oder per Handy erreichbar sein?
Nein, die Freizeit dient Ihrer Erholung. Die Firma hat außerhalb Ihrer Arbeitszeit keinen Anspruch auf Ihre Arbeitskraft.
Tipp: Bewachen Sie diese Grenze gut! Fangen Sie erst gar nicht mit Dienst in Ihrer Freizeit an, sonst wird Ihre Freizeit zum Dienst!

9. Darf ich das Internet in der Firma privat nutzen?
Nein - es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat es ausdrücklich genehmigt.
Tipp: Verzichten Sie darauf, auch wenn Ihr Arbeitgeber es erlaubt. Alles Vertrauliche, was Sie (unfreiwillig) verraten, könnte gegen Sie verwendet werden.

10. Darf die Firma meinen Dienstcomputer ausspionieren, etwa durch tägliche Sicherungskopien?
Ja, die Firma darf solche Kopien machen. Ebenfalls darf sie Ihren kompletten Mailverkehr lesen, sofern nicht ausdrücklich private Nutzung genehmigt ist (dann nur dienstliche Mails).
Tipp: Arbeiten Sie transparent, etwa indem Sie Ihren Chef bei wichtigen Projekten grundsätzlich auf den Verteiler nehmen - dann gibt es bei Ihnen nichts zu erschnüffeln.

11. Kann ich zu Sonntagsarbeit verdonnert werden?
Nein. Es sei denn, Sonntagsarbeit ist vereinbart, zum Beispiel tariflich. Ausgenommen sind lebenswichtige Arbeiten (Arzt rettet Leben) oder unaufschiebbare (Pfarrer hält Sonntagsgottesdienst).
Tipp: Lehnen Sie solche Einsätze immer ab, sonst dehnt sich Ihre Arbeitswoche auf sieben Tage aus. Allerdings spricht nichts gegen kalkulierbare Ausnahmen, zum Beispiel zwei oder drei Messeeinsätze im Jahr.

12. Wie viel Urlaub steht mir pro Jahr zu?
Laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage (bei Fünf-Tage-Woche). Durch Arbeits- und Tarifverträge meist: 27 bis 30 Tage.
Tipp: Verhandeln Sie Ihren Urlaub, ehe Sie einen Vertrag abschließen. 30 Tage sind in den meisten Branchen üblich.

13. Kann die Firma mich zwingen, meinen Urlaub in einzelnen Wochen oder Tagen abzustottern?
Nein, die Firmen müssen den Erholungsurlaub zusammenhängend gewähren, mindestens über zwei Wochen hinweg.
Tipp: Streben Sie Drei-Wochen-Urlaube an - dann ist der Erholungswert am größten.

14. Kann der Chef mich aus dem Urlaub zurückbeordern?
Im Normalfall nicht. Sogar eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag wurde durch das Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt.
Tipp: Sorgen Sie dafür, dass Sie für Ihre Firma im Urlaub nicht erreichbar sind - dann kommt Ihr Chef erst gar nicht in Versuchung.

15. Was passiert, wenn ich meinen Urlaub am Jahresende noch nicht genommen habe?
Sie können den Urlaub nach Absprache in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres nehmen. Danach verfällt er, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Tipp: Falls Ihre Firma den versäumten Urlaub nicht gewährt: Fordern Sie sie schriftlich dazu auf. Und vereinbaren Sie, dass Ihnen die überzähligen Tage nach Ende März erhalten bleiben.

16. Bin ich zu Dienstreisen verpflichtet?
Ja, wenn Ihre Tätigkeit es erfordert, darf Ihr Arbeitgeber Sie im Rahmen seines Weisungsrechts auf Dienstreise schicken.
Tipp: Falls Ihnen der Reisestress zu groß wird: Unterbreiten Sie Vorschläge, wie sich die Arbeit reisefrei organisieren ließe. Offensichtlich überflüssige Reisen müssen Sie nicht antreten.

17. Kann ich die Reisezeit bei einer Dienstreise als Arbeitszeit abrechnen?
Ja, falls Sie dabei Dienstliches erledigen müssen, zum Beispiel einen Termin vorbereiten. Oder falls Reisen nötig sind, um Ihre eigentliche Tätigkeit auszuüben, etwa als Vertreter.
Tipp: Halten Sie vor der Reise zum Beispiel per Mail an Ihren Chef fest, was Sie während der Reise noch vorbereiten oder arbeiten werden.

18. Darf die Firma heimlich Kameras installieren, um Ihre Mitarbeiter zu überwachen?
Die verdeckte Überwachung ist nur bei Verdacht gestattet, etwa nach Unregelmäßigkeiten an einer Kasse. Die offene Kameraüberwachung ist aber gesetzlich auf dem Vormarsch.
Tipp: Schalten Sie sofort den Betriebsrat oder die Gewerkschaft ein, falls Sie eine heimlich installierte Kamera entdecken. Schlechte Schlagzeilen sind die wirksamste Waffe gegen Schnüffelei - siehe Lidl.

19. Haben die Kollegen und ich das Recht, einen Betriebsrat zu gründen?
Ja - falls Ihre Firma über fünf wahlberechtigte Mitarbeiter verfügt. Wahlberechtigt sind festangestellte Mitarbeiter von über 18 Jahren, nicht jedoch leitende Angestellte.
Tipp: Nehmen Sie diese Chance in Anspruch! Ein Betriebsrat genießt das gesetzliche Recht zur Mitbestimmung und kann für alle Mitarbeiter sprechen. Das hat mehr Gewicht als das Wort eines Einzelnen.

20. Was kann ein Betriebsrat tun?
Er wacht über Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, redet mit bei Einstellungen und Entlassungen und beeinflusst Regelungen zu Schichtarbeit, Rufbereitschaft, Urlaub, Arbeitsmodellen und so weiter.
Tipp: Ziehen Sie den Betriebsrat hinzu, wenn Sie sich überfordert, gemobbt oder von Burnout bedroht fühlen. Wahrscheinlich geht es anderen wie Ihnen! Der Betriebsrat kann sich einen Überblick verschaffen und Veränderungen im System anstoßen.

Der Artikel ist ein gekürzter Auszug aus Martin Wehrles Buch "Bin ich hier der Depp? - Wie Sie dem Arbeitswahn nicht länger zur Verfügung stehen". Mehr davon demnächst auf KarriereSPIEGEL.

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