Einer meiner Mitarbeiter ist mit der Information auf mich zugekommen, dass er von seiner gesamten Abteilung gemobbt wird. Was kann und muss ich als Arbeitgeber tun?, fragt Uwe Schneider.

Sehr geehrter Herr Schneider,

Sie als Arbeitgeber haben Ihren Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht. Und dazu gehört auch, Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Sie in § 3 Absatz 3 AGG zum Schutz vor Belästigungen, allerdings nur wenn die "Belästigungen" mit einem in § 1 AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen. Ignorieren Sie diese Benachteiligung, kann der gemobbte Mitarbeiter im Zweifel sogar von Ihnen Schadenersatz fordern.

Klassische Mobbing-Handlungen sind, wenn eine Gruppe oder Person einen Kollegen schneidet, ignoriert, beleidigt, übermäßig kritisiert, sich über ihn lustig macht oder über ihn tratscht. Eine Steigerung ist, ihm Aufgaben zu erteilen, die entweder über oder unter seinem Leistungsniveau sind. Wird hier tatenlos zugesehen, steigert sich das Mobbing häufig in der Androhung von Gewalt.

Dass sich Betroffene in solchen Situationen erniedrigt und ohnmächtig fühlen, ist nicht verwunderlich. Umso wichtiger, dass Sie sich als Arbeitgeber einschalten und das Mobbing stoppen.

Die Rechtsprechung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Arbeiternehmer, die einen Kollegen mobben, abzumahnen, zu versetzen oder ihnen gar zu kündigen.

Sie sollten sich auf jeden Fall schützend vor den Gemobbten stellen. Vorab sollten Sie jedoch versuchen, die mobbenden Mitarbeiter einzeln auf ihr fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen und fordern, dass diese ihre Handlungen unverzüglich einstellen. Dabei kann es ratsam sein, eine neutrale Person hinzuzuziehen, die im Zweifel vermitteln kann. Führen die Gespräche nicht zu einer Verbesserung der Situation, ist es hilfreich, eine externe Person mit entsprechenden psychologischen Fähigkeiten einzubeziehen. Damit die Gruppe lernt, ihr Fehlverhalten wahrzunehmen und sich zukünftig angemessener zu verhalten.

Ihr Ulf Weigelt